Um das rasche und sichere Verlassen der Lehrwerkstätte im Notfall zu gewährleisten, wurde am
22.10.2015 eine Räumungsübung in Anwesenheit des zuständigen BSB der Lehrwerkstätte (Hr. Rudolf
Jesch) durchgeführt. Ziel dieser Übung war ein rasches und geordnetes Verlassen der Lehrwerkstätte
und das Einfinden aller Lehrlinge und Mitarbeiter am Sammelplatz. Als Übungsannahme wurde ein
Brand in der Werkstatt angenommen. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgte durch die Betätigung
eines Druckknopfmelders. Nach Feststellung der Vollzähligkeit und Überprüfung des Brandobjekts
konnte die Übung mit Erfolg beendet werden.
Evakuierungsübungen stellen sicher, dass im Ernstfall das Gebäude schnell geräumt werden kann.
Werden diese Übungen richtig geplant und ausgeführt, können die typischen Fehler von vornherein
vermieden werden. Wissen Sie worauf es ankommt? Der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen,
dass im Gefahrenfall die Gebäude schnell geräumt werden können. In einer solchen Situation darf kei
ne Zeit verloren gehen. Jeder Mitarbeiter muss instinktiv wissen, was zu tun ist. Damit dies der Fall ist,
sollte an erster Stelle eine theoretische Einweisung stehen, in welcher beispielsweise die Evakuie
rungssignale, die Aufgaben von Brandschutzhelfern, Stockwerksbeauftragten und Gebäudebeauftrag
ten erläutert werden. Diese Personen sichern die Evakuierung des ihnen zugewiesenen Bereiches und
unterstützen beispielsweise Verletzte oder Behinderte. In der Praxis hat es sich bewährt, diese Perso
nen besonders zu „kennzeichnen“. Warnwesten, wie sie im Pkw zu finden sind, stellen eine wirkungs
volle und preiswerte Maßnahme dar.