Evakuierungsübung 2015

Evakuierungsübung in der Lehrwerkstäe am 22.10.2015

Um das rasche und sichere Verlassen der Lehrwerkstätte im Notfall zu gewährleisten, wurde am 
22.10.2015 eine Räumungsübung in Anwesenheit des zuständigen BSB der Lehrwerkstätte (Hr. Rudolf 
Jesch) durchgeführt. Ziel dieser Übung war ein rasches und geordnetes Verlassen der Lehrwerkstätte 
und das Einfinden aller Lehrlinge und Mitarbeiter am Sammelplatz. Als Übungsannahme wurde ein 
Brand in der Werkstatt angenommen. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgte durch die Betätigung 
eines Druckknopfmelders. Nach Feststellung der Vollzähligkeit und Überprüfung des Brandobjekts 
konnte die Übung mit Erfolg beendet werden.
Evakuierungsübungen stellen  sicher,  dass  im  Ernstfall  das  Gebäude  schnell geräumt  werden  kann. 
Werden  diese  Übungen  richtig  geplant  und  ausgeführt, können  die  typischen  Fehler  von  vornherein 
vermieden  werden. Wissen  Sie  worauf  es  ankommt? Der  Arbeitgeber  ist  verpflichtet  sicherzustellen, 
dass im Gefahrenfall die Gebäude schnell geräumt werden können. In einer solchen Situation darf kei­
ne Zeit verloren gehen. Jeder Mitarbeiter muss instinktiv wissen, was zu tun ist. Damit dies der Fall ist, 
sollte  an  erster  Stelle  eine  theoretische  Einweisung stehen,  in  welcher  beispielsweise  die  Evakuie­
rungssignale,  die  Aufgaben  von  Brandschutzhelfern,  Stockwerksbeauftragten  und  Gebäudebeauftrag­
ten erläutert werden. Diese Personen sichern die Evakuierung des ihnen zugewiesenen Bereiches und 
unterstützen beispielsweise Verletzte oder Behinderte. In der Praxis hat es sich bewährt, diese Perso­
nen besonders zu „kennzeichnen“. Warnwesten, wie sie im Pkw zu finden sind, stellen eine wirkungs­
volle und preiswerte Maßnahme dar.