Neuanschaffungen 2015

18.03.2016 17:57
Neuanschaffungen 2015
1.     Sanierung Boden in der Fahrzeughalle
2.     Installation einer Sicherheitsbeleuchtung im Feuerwehrhaus
3.     Komplette Erneuerung der Küche im Feuerwehrhaus
4.     2 Stk. Atemschutzholster
5.     7 Stk. Lattenroste für die Übernachtungszimmer
6.     3 Stk. Adalitleuchten mit Ladegerät
7.     3 Stk. Schulterholster für Adalitleuchten
8.     6 Stk. Schließfächer für die Dienstgruppen
9.     8 Stk. Einsatzhandschuhe
10.   1 Stk. Infotafel für das Bereitschaftszimmer
 
Kosten 
§ 78  (LFG 2015)
Kosten der Feuerwehren 
(1)  Die Gemeinde  hat  zur  Besorgung  der  Aufgaben  der  örtlichen  Feuer- und  Gefahrenpolizei  die 
erforderlichen  Aufwendungen,  Einrichtungen  und  Geräte  nach  Maßgabe  des  § 42  zur  Verfügung  
der Freiwilligen Feuerwehr(en) zu halten. Die Gemeinde hat den Feuerwehrkommandanten vor wesent-
lichen Maßnahmen  zu  hören.  Bei  der  Errichtung  von  Feuerwehrhäusern  ist  auf  die  Richtlinie  des  
NÖ Landesfeuerwehrverbandes in der geltenden Fassung Bedacht zu nehmen. 
(2) Die Kosten einer Betriebsfeuerwehr hat der Betrieb zu tragen. Sofern sich eine Gemeinde einer Be-
triebsfeuerwehr zur Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei bedient, hat sie die 
sich aus der Mitwirkung ergebenden Kosten zu tragen. 
(3)  Unbeschadet  dieser  Bestimmungen  werden  die  Mittel  zur  Besorgung  der  Aufgaben  der Freiwilli-
gen Feuerwehren und des NÖ Landesfeuerwehrverbandes durch 
1.     Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des jeweiligen Landesvoranschlages, 
2.     Zuwendungen Dritter, 
3.     Kostenersätze und 
4.     sonstige Erträge 
aufgebracht.
 
An dieser Stelle ist ein Danke an unsere Betriebsleitung angebracht, die immer ein offenes Ohr für unsere 
Anliegen hat und die Kosten unserer Neuanschaffungen und Ausrüstungen finanziert.