Neuanschaffungen 2015
18.03.2016 17:57
Neuanschaffungen 2015
1. Sanierung Boden in der Fahrzeughalle
2. Installation einer Sicherheitsbeleuchtung im Feuerwehrhaus
3. Komplette Erneuerung der Küche im Feuerwehrhaus
4. 2 Stk. Atemschutzholster
5. 7 Stk. Lattenroste für die Übernachtungszimmer
6. 3 Stk. Adalitleuchten mit Ladegerät
7. 3 Stk. Schulterholster für Adalitleuchten
8. 6 Stk. Schließfächer für die Dienstgruppen
9. 8 Stk. Einsatzhandschuhe
10. 1 Stk. Infotafel für das Bereitschaftszimmer
Kosten
§ 78 (LFG 2015)
Kosten der Feuerwehren
(1) Die Gemeinde hat zur Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei die
erforderlichen Aufwendungen, Einrichtungen und Geräte nach Maßgabe des § 42 zur Verfügung
der Freiwilligen Feuerwehr(en) zu halten. Die Gemeinde hat den Feuerwehrkommandanten vor wesent-
lichen Maßnahmen zu hören. Bei der Errichtung von Feuerwehrhäusern ist auf die Richtlinie des
NÖ Landesfeuerwehrverbandes in der geltenden Fassung Bedacht zu nehmen.
(2) Die Kosten einer Betriebsfeuerwehr hat der Betrieb zu tragen. Sofern sich eine Gemeinde einer Be-
triebsfeuerwehr zur Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei bedient, hat sie die
sich aus der Mitwirkung ergebenden Kosten zu tragen.
(3) Unbeschadet dieser Bestimmungen werden die Mittel zur Besorgung der Aufgaben der Freiwilli-
gen Feuerwehren und des NÖ Landesfeuerwehrverbandes durch
1. Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des jeweiligen Landesvoranschlages,
2. Zuwendungen Dritter,
3. Kostenersätze und
4. sonstige Erträge
aufgebracht.
An dieser Stelle ist ein Danke an unsere Betriebsleitung angebracht, die immer ein offenes Ohr für unsere
Anliegen hat und die Kosten unserer Neuanschaffungen und Ausrüstungen finanziert.